in der sprachgeschichte gibt es die konvention, dass wörter durch das voranstellen eines sterns als rekonstrukte markiert werden. so wird beispielsweise das urgermanische wort für ‘erde’ als *erþō notiert, das urindogermanische wort für ‘schaf’ als *h₃euis. bis auf wenige ausnahmen wird diese konvention in der fachliteratur allgemein befolgt. daneben gibt es eine weniger verbreitete konvention, formen mit einem stern hinten zu versehen. dies soll anzeigen, dass es sich um ein wort handelt, das in der entsprechenden sprache zwar bezeugt ist, aber nicht in der zitierten form. dies ist besonders bei kleinkorpussprachen wie dem gotischen nützlich. da die gesamte überlieferung des gotischen im wesentlichen aus nur einem grösseren text, nämlich der bibelübersetzung, besteht, sind von vielen wörtern nur einzelne flexionsformen bezeugt. als beispiel sei das wort für ‘zahn’ genannt, das im dativ (tunþau) und akkusativ singular (tunþu) sowie im genetiv (tunþiwē) und akkusativ plural (tunþuns) bezeugt ist. der nominativ singular ist dagegen nicht bezeugt. aufgrund des vergleichs mit anderen u-stämmen können wir aber mit relativ hoher sicherheit sagen, dass die form auf -us ausgelautet haben muss. die notation als tunþus* erlaubt nun, explizit zu machen, dass dieses wort im gotischen zwar belegt ist, dass aber der nominativ als solcher ergänzt wurde. in fachpublikationen, in denen diese konvention nicht befolgt wird, wird der leser meist im unklaren gelassen, ob eine entsprechende form überhaupt bezeugt ist oder vom autor lediglich ergänzt wurde. so erscheint zum beispiel tunþus in vielen publikationen ohne stern, ohne dass der leser darüber informiert würde, dass diese form so gar nicht bezeugt ist.

die konvention mit dem stern hinten erscheint mir sinnvoll und ich habe sie deshalb für das gotische auch in meiner dissertation befolgt — leider aber nicht von anfang an, so dass ich gegen schluss der arbeit noch einmal einen langwierigen durchgang durch die arbeit machen musste und eine vielzahl an formen zu überprüfen hatte. dabei ist mir aufgefallen, dass diese an und für sich einfache konvention kniffliger handzuhaben ist als ich es zunächst gedacht hatte. es zeigte sich, dass nicht alle fälle, in denen man einen stern hinten setzen kann, gleich sind, und diese in der fachliteratur zum teil auch unterschiedlich behandelt werden. so setzt casaretto 2004 zum beispiel den stern hinten bei sämtlichen formen, die nicht als solche belegt sind. in der gotischen grammatik von braune/heidermanns wird dagegen etwas anders verfahren. wenn man sich die nominalparadigmen anschaut, sieht man, dass der stern hinten nur dort gesetzt wird, wo eine paradigmenform bei keinem wort des entsprechenden paradigmas belegt ist. als beispiel sei der akkusativ singular der kurzsilbigen ja-stämme genannt, wo die form in der grammatik als hari* angegeben wird. ein solcher akkusativ auf –i ist bei keinem der substantive, die nach diesem paradigma gehen, bezeugt. erschlossen wird er aufgrund des (nahe verwandten) paradigmas der langsilbigen ja-stämme: dort ist der akkusativ auf –i bezeugt. bei gasts ‘gast’ werden dagegen im paradigma keine formen mit stern markiert, obwohl einige davon nicht belegt sind. über die tatsächliche belegsituation wird man erst im begleittext informiert, der den paradigmen beigefügt ist. im text der grammatik kommt dann im gegensatz zu den paradigmen die gleiche notation wie in der oben genannten publikation von casaretto zur anwendung. etwas überrascht habe ich dabei festgestellt, dass die in der fachliteratur überaus häufig zitierte form gastē (gen. pl.) so gar nicht bezeugt ist… besser wäre es also, diese form als gastē* zu notieren.

wie aus dem gesagten hervorgeht, gibt es also einen unterschied zwischen gastē* und tunþus* auf der einen und hari* auf der anderen seite. erstere sind als etwas sicherer zu bewerten, da sie bei anderen substantiven des gleichen paradigmas bezeugt sind. wenn man es ganz genau nehmen würde, müsste man eigentlich erwägen, diesen unterschied ebenfalls in der notationsweise zu berücksichtigen.

ein weiterer zweifelsfall liegt dort vor, wo zwei formen im paradigma gleich lauten, aber nur die eine belegt ist. so gibt es zum beispiel den fall, dass nominativ und akkusativ in einem paradigma gleich lauten, aber nur der akkusativ belegt ist. dies ist etwa beim -stamm got. spilda ‘tafel’ der fall. darf man nun den nominativ als spilda ohne stern notieren? zwar ist die form ja belegt, aber nicht in der funktion als nominativ, und es bleibt eine (wenn auch sehr geringe) unsicherheit, ob der nominativ wirklich so gelautet hat.

insgesamt scheint mir die notation wie bei casaretto 2004 und im text der gotischen grammatik am sinnvollsten zu sein. man kann sich dann nämlich an die faustregel halten, dass sämtliche wortformen, die nicht in dieser form bezeugt sind, mit einem stern markiert werden: die rekonstruierten vorne, die ergänzten hinten. dies schliesst auch den zuletzt genannten fall ein: wenn der akkusativ gleich lautet wie der nominativ, darf auch der nominativ ohne stern wiedergegeben werden, da die form als solche bezeugt ist, wenn auch nicht im exakt gleichen syntaktischen zusammenhang.

literatur

  • casaretto, antje (2004): nominale wortbildung der gotischen sprache. die derivation der substantive. heidelberg.
  • braune, wilhelm / heidermanns, frank (2004): gotische grammatik. 20. auflage. tübingen.